Wie ist die Fangjagd rechtlich einzuordnen, und welches Dokument wird für ihre Ausübung benötigt?
Ein Jahresjagdschein ist nur dann erforderlich, wenn beim Fang von Füchsen sofort tötende Fangeisen eingesetzt werden.
Die Fangjagd gilt als Jagdausübung im Sinne des Bundesjagdgesetzes, weshalb ein gültiger Jahresjagdschein erforderlich ist.
Da die Fangjagd nicht als Jagdausübung gilt, ist kein Jahresjagdschein notwendig.
Ein Jahresjagdschein ist nicht nötig, da für die Fangjagd lediglich ein behördlicher Sondergenehmigungsschein ausreicht.