Welche Institution ist dafür verantwortlich, die Nichterfüllung eines Abschussplanes zu ahnden?
Die Jagdgenossenschaft ist für die Ahndung verantwortlich.
Die zuständige Forstbehörde ist mit dieser Aufgabe betraut.
Die untere Jagdbehörde ist hierfür zuständig.
Die Staatsanwaltschaft übernimmt diese Aufgabe.