Welche der folgenden Angaben stellt keinen zwingenden Versagungsgrund für den Jahresjagdschein dar?
Der antragstellenden Person fehlt die erforderliche Zuverlässigkeit oder die notwendige körperliche Eignung.
Die antragstellende Person hat die Jägerprüfung nicht bestanden oder kein anerkanntes gleichwertiges Prüfungszeugnis vorgelegt.
Die antragstellende Person ist nicht im Besitz eines ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherungsnachweises.
Das Alter der antragstellenden Person liegt unter 18 Jahren.