Was umfasst der Begriff der Jagdausübung laut gesetzlicher Definition?
Das Bejagen, Beobachten, Zählen und Dokumentieren von Wildbeständen
Das Hegen, Betreuen, Erlegen und wirtschaftliche Verwerten von Wild
Die Bestandserhaltung, das Hegen sowie die planvolle Bewirtschaftung des Wildes
Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild