In welchen Bereichen darf die Jagd auf Schalenwild rechtmäßig ausgeübt werden?
In befriedeten Bezirken, sofern keine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist
In Nationalparks und Naturschutzgebieten ohne besondere Genehmigung
Ausschließlich in Eigen- oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken
Entlang von Autobahn- oder Eisenbahntrassen