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Wie ist zu verfahren, wenn man eine
Waffe
in einem Nachlass vorfindet?
Erklärung
Musterantwort
Der Fund einer
Waffe
im Nachlass ist unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde (Kreispolizeibehörde) zu
melden
.
Die
Waffe
darf nicht eigenmächtig in
Besitz
genommen oder gelagert werden, sofern keine entsprechende
waffenrechtliche Erlaubnis
vorliegt.
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