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Was ist waffenrechtlich im Sinne des
Waffengesetzes
(WaffG) eine
Schusswaffe
?
Erklärung
Musterantwort
Schusswaffen
sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur
Jagd
, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum
Spiel
bestimmt sind und bei denen
Geschosse
durch einen
Lauf
getrieben werden (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 WaffG).
Die Eigenschaft als
Schusswaffe
bleibt auch dann bestehen, wenn
wesentliche Teile
der
Waffe
unbrauchbar gemacht wurden, sofern sie nicht endgültig gemäß den Beschussvorschriften deaktiviert wurden.
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