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348
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Muss ein
Wechsellauf
oder
Einstecklauf
amtlich beschossen werden?
Erklärung
Musterantwort
Ja, gemäß
Beschussgesetz
(BeschussG) sind
Wechselläufe
und
Einsteckläufe
als
wesentliche Teile
einer
Waffe
beschusspflichtig, sofern sie den Druck der
Munition
aufnehmen
.
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