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Ist die Verwendung von Nachtsichttechnik bei der
Jagd
zulässig?
Erklärung
Musterantwort
Nachtsichtvorsatz- und Aufsatzgeräte sind für die
Jagd
auf
Schwarzwild
gemäß § 40 Abs. 3 WaffG zugelassen.
Echte
Nachtzielgeräte
mit eigenem
Absehen
sind weiterhin verboten (§ 19 Abs. 1 Nr. 5a BJagdG).
Das Verbot der Nachtjagd auf anderes Schalen- und
Federwild
bleibt nach § 19 BJagdG bestehen.
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