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Mit welchem
Mindestkaliber
und welcher Mindestenergie (E100) darf
Schalenwild
beschossen werden?
Erklärung
Musterantwort
Für alles
Schalenwild
gilt gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2a BJagdG:
Mindestkaliber
: 6,5 mm.
Mindestenergie auf 100 Meter (E100): mindestens 2.000 Joule.
Ausnahme:
Rehwild
darf auch mit einem
Kaliber
von mindestens 5,6 mm beschossen werden, sofern die E100 mindestens 1.000 Joule beträgt.
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