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Sind
Nachtsichtgeräte
für die reine Beobachtung von
Wild
zulässig?
Erklärung
Musterantwort
Ja, die Verwendung von Nachtsichttechnik (z.B. Wärmebildkameras oder Nachtsichtvorsatzgeräte) zur
reinen
Wildbeobachtung ist zulässig.
Einschränkung: Die Nutzung als Zielhilfe an der
Waffe
unterliegt den jagdrechtlichen Bestimmungen des BJagdG sowie der jeweiligen Landesverordnung.
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