Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Fragenkatalog
Lernkarten
Auswertung
Shop
Fragen suchen...
Suchen...
Jetzt kostenlos testen
Login
Login
141
/ 347
Was definiert eine
Kurzwaffe
im waffenrechtlichen Sinne?
Erklärung
Musterantwort
Schusswaffen
, bei denen die Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet.
Oder wenn der
Lauf
bzw. das
Patronenlager
einschließlich
fest
verbundener Verschlussteile nicht mehr als 30 cm lang ist.
Sie werden in
Pistolen
und
Revolver
unterteilt (Anlage 1 WaffG).
Feedback
Zurück
Weiter