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346
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Was versteht man unter dem
Erwerb
einer
Waffe
gemäß
Waffengesetz
?
Erklärung
Musterantwort
Erwerb
im Sinne des
Waffengesetzes
bedeutet die Erlangung der
tatsächlichen Gewalt
über eine
Waffe
oder
Munition
, unabhängig davon, ob dies durch Kauf, Schenkung oder Erbgang geschieht (§ 1 Abs. 3 WaffG).
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