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417
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Ist das
Jagen
mit einer geliehenen
Schusswaffe
ohne Eintrag in die eigene
Waffenbesitzkarte
erlaubt?
Erklärung
Musterantwort
Ja, das
Jagen
mit einer geliehenen
Waffe
ist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG für die Dauer von bis zu einem Monat zulässig, sofern der Entleiher zum
Erwerb
berechtigt ist.
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