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Muss ein
Jäger
ein besonderes
Bedürfnis
für den
Erwerb
von bis zu zwei
Kurzwaffen
nachweisen?
Erklärung
Musterantwort
Nein. Gemäß § 13 Abs. 2 WaffG ist das
Bedürfnis
für den
Erwerb
von bis zu zwei
Kurzwaffen
für Inhaber eines gültigen
Jahresjagdscheins
gesetzlich unterstellt.
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