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Können Privatpersonen
Waffen
selbst zum Beschuss einliefern?
Erklärung
Musterantwort
Ja, Privatpersonen können
Waffen
direkt bei einem staatlichen Beschussamt zum Beschuss oder Neubeschuss einliefern.
Beim
Transport
sind die waffenrechtlichen Bestimmungen zu beachten
(Waffe
nicht schussbereit
und
nicht zugriffsbereit
, gemäß § 12 WaffG).
Die entsprechende
Waffenbesitzkarte
(
WBK
) ist als Berechtigungsnachweis mitzuführen.
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