Darf man Waldschnepfen in einem Wirtshaus zum Essen verkaufen?
Nein. Die Waldschnepfe ist zwar eine jagdbare Art (Jagdzeit in SH meist 16. Oktober bis 15. Januar), unterliegt aber strengen Vermarktungsbeschränkungen. Sie ist in Anlage 3 der Bundeswildschutzverordnung aufgeführt. Das bedeutet, dass erlegte Waldschnepfen zwar vom Jäger im privaten Rahmen verwertet (gegessen) werden dürfen, ein gewerblicher Verkauf (durch Gastronomen oder Wildhändler) ist jedoch verboten.