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Wer besitzt im Sinne des
Waffengesetzes
eine
Waffe
?
Erklärung
Musterantwort
Besitz
im waffenrechtlichen Sinne liegt vor, wenn jemand die
tatsächliche Gewalt
über eine
Waffe
ausübt, unabhängig davon, ob er Eigentümer ist (§ 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 854 BGB).
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