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Was versteht man unter einem
Wildschaden
?
Erklärung
Musterantwort
Wildschaden
bezeichnet Schäden, die durch
Wild
(i.S.d. § 2 BJagdG) an landwirtschaftlichen Kulturen, forstwirtschaftlichen Flächen oder durch diese verursachte Beeinträchtigungen des Grund und
Bodens
entstehen.
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