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Welche Wildarten dürfen grundsätzlich nicht
ausgesetzt
werden?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß § 28 BJagdG dürfen
Schwarzwild
und
Wildkaninchen
nicht
ausgesetzt
werden, da sie als
Wild
gelten, das in freier
Wildbahn
Schäden anrichtet oder ökologisch problematisch ist.
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