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Wer führt im Sinne des
Waffengesetzes
eine
Waffe
?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG übt derjenige die
Waffe
, der die
tatsächliche Gewalt
über die
Waffe
außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des
befriedeten
Besitztums ausübt, sofern die
Waffe
zugriffsbereit
und unmittelbar einsatzbereit ist.
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