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Was deckt eine
Jagdhaftpflichtversicherung
ab?
Erklärung
Musterantwort
Deckung
von Personen- und Sachschäden, die aus der direkten
Jagdausübung
resultieren.
Gesetzlich geforderte Mindestdeckungssumme nach § 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG: 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden.
Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist gemäß § 15 Abs. 5 BJagdG zwingende Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung eines
Jagdscheins
.
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