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Welche Nachtzieloptiken sind verboten?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 5a BJagdG sind Vorrichtungen, die für
Schusswaffen
bestimmt sind und eine künstliche Lichtquelle (z. B. Scheinwerfer, Laser) oder Bildumwandler bzw. elektronische Verstärker mit eigener Lichtquelle
besitzen
, verboten.
Bildverstärker- oder Wärmebildvorsatzgeräte sind in Schleswig-Holstein für die
Jagd
auf
Schwarzwild
durch Ausnahmeregelungen
/Änderungen im LJagdG SH unter bestimmten Bedingungen mittlerweile erlaubt.
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