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Welche Maßnahmen werden bei Verdacht auf Afrikanische
Schweinepest
(ASP) eingeleitet?
Erklärung
Musterantwort
Anzeigepflicht
gegenüber dem zuständigen Veterinäramt (nach TierGesG).
Amtliche Untersuchung durch das Veterinäramt (Probenahme).
strikte Einhaltung der Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung, insbesondere in festgelegten Sperrzonen.
Unterstützungspflicht des
Jagdausübungsberechtigten
bei der Kadaversuche und Probenahme.
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