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588
/ 82
Darf man sich
Turmfalken
oder
Eulen
aneignen
?
Erklärung
Musterantwort
Nein.
Turmfalken
und
Eulen
sind besonders geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG.
Sie unterliegen nicht dem
Jagdrecht
, da sie keine dem
Jagdrecht
unterliegenden Arten im Sinne des § 2 BJagdG sind. Eine Aneignung ist unzulässig.
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