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545
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Welche Wildarten dürfen keinesfalls
ausgesetzt
werden?
Erklärung
Musterantwort
Das
Aussetzen
von
Wild
ist gemäß § 28 Abs. 2 BJagdG genehmigungspflichtig.
Insbesondere das
Aussetzen
von
Schwarzwild
ist aufgrund der Seuchengefahr und der Wildschadensproblematik streng verboten.
Auch das
Aussetzen
von
Wildkaninchen
ist gemäß § 28 Abs. 2 BJagdG untersagt.
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