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Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes durch befugte Personen tun?
Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes durch befugte Personen tun?