Was versteht man im Sinne des LG 14/1987 unter Jagdausübung?
Das Erlegen oder Fangen von Wild
Der Aufenthalt in einem Wildbezirk mit Waffen oder Fanggeräten in der Absicht, Wild zu erlegen oder zu fangen
Das Erlegen von Wild, das so schwer krank ist, dass es nicht mehr flüchtet
Das Beobachten von jagdbarem Wild