Probeschießen im Freien ist erlaubt
das gesamte Jahr hindurch
nur in der gesetzlichen Jagdzeit
nur mit den für die Jagdausübung erforderlichen Dokumente einschließlich Jagderlaubnisschein
nur mit den für die Jagdausübung erforderlichen Dokumente, aber ohne Jagderlaubnisschein, weil ja kein Wild erlegt wird