Wann ist eine Waffe "schussbereit" im Sinne des Waffengesetzes?
Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche.
Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.
Waffe bestückt mit einem gefüllten Magazin.
Waffe ungeladen mit leerem Magazin in der Hand.