Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?
Nur die Polizei ist unverzüglich zu informieren.
Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe bzw. der Waffenbesitzkarte sind einzuleiten.
Die Bevölkerung ist über den Verlust umgehend über öffentliche Mitteilungsblätter der Städte bzw. Gemeinden zu informieren.