Welche Aussagen sind richtig?
Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse im eigenen Jagdbezirk anschießen.
Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse im eigenen Jagdbezirk einschießen.
Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse auf dem eigenen Grundstück (nicht Jagdbezirk) einschießen, wenn gewährleistet ist, dass kein Geschoss jemanden gefährden kann.
Auf dem amtlicherseits zugelassenen Schießstand darf jeder Jagdscheininhaber seine Waffen einschießen, auch wenn keine Schießaufsicht dabei ist.