Welche der nachgenannten Aussagen treffen zu?
Das Nachtsichtvorsatzgerät muss in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-I aufbewahrt werden.
Die "Dual-Use"-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt.
Nachtsichtvorsatzgeräte sind fallen unter die Kategorie "Kriegswaffen".
Ein Nachtsichtvorsatzgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken, z. B. mit einem Fernglas, verbunden werden.
Wenn ein Nachtzielgerät keine integrierte Montagevorrichtung aufweist, ist es kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.