Welche Feststellungen gelten als gesundheitlich bedenkliches Merkmal?
Erhebliche Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch.
Husten infolge Rachendassellarvenbefall.
Suhlen.
Stickige Reifung.
Bildung eines Knopfbockgehörns.
Verfärbung der Bauchorgane und der Bauchinnenhaut.