Warum kann es aus Artenschutzgründen geboten sein, eine als wildernd angesprochene Katze im Wald fern der nächsten Bebauung nicht zu erlegen?
Weil die Katze einen Besitzer haben könnte.
Die Katze könnte Junge haben.
Aus Tierschutzgründen dürfen keine Katzen erlegt werden.
Es könnte sich um eine Wildkatze handeln.
Das Erlegen von Katzen wird in der Öffentlichkeit nicht gern gesehen.