Welche Feststellungen gelten als gesundheitlich bedenkliches Merkmal?
Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen.
Scheuern am Malbaum.
Gelegentliches Husten.
Erhebliche Abmagerung.
Magen- und Darmwürmer.
Verzögerter Haarwechsel.