Dürfen Sie ein bewohntes Hornissennest in Ihrer Kanzel ohne Weiteres beseitigen?
Ja.
Ja, aber erst nach dem 1. August.
Nein.
Nein, denn Hornissen gehören gemäß FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Arten.
Nein, aber sie dürfen das Nest ausräuchern und die Hornissen dadurch vertreiben.
Ja, aber nur als Jagdausübungsberechtigter im eigenen Jagdbezirk.