Welchen Personen darf ein Jagdschein nicht erteilt werden?
Personen, die noch nicht 21 Jahre alt sind.
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.
Personen, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Weidgerechtigkeit durch ein Ehrengericht aus der Jägerschaft ausgeschlossen wurden.
Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Personen, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Personen, die nicht die körperliche Eignung besitzen.