Was ist richtig? Nach dem Thüringer Jagdgesetz ist die Gesellschaftsjagd ...
jede Jagd, an der mehr als vier Personen teilnehmen.
eine Jagdart bei der immer Jagdhunde eingesetzt werden.
vor der Durchführung rechtzeitig bei der unteren Jagdbehörde anzumelden.
jede Jagd, an der vier Jagdausübende teilnehmen.
jede Jagd, an der mehr als vier Jagdausübende teilnehmen.
jede Jagd, an der mindestens vier Personen teilnehmen.