Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?
Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben.
Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen.
In der Dämmerung auf Wild zu schießen.
Einem Tier unnötige Schmerzen zuzufügen.