Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Nur das Erlegen von Wild.
Nur das Erlegen und Fangen von Wild.
Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Nur das Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Alle im Zusammenhang mit der Jagdbezirksbewirtschaftung ausgeübte Tätigkeiten.
Nur der Zeitraum vom Ansprechen bis zur Erlegung.