Darf ein Jäger in seinem Thüringer Jagdbezirk die Art Wildkaninchen aussetzen?
Nein.
Ja.
Ja, aber nur mit Zustimmung der Jagdgenossenschaft.
Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
Ja, aber nur mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde.
Ja, aber nur mit Zustimmung der obersten Jagdbehörde.