Was ist auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde bei Wild zugelassen?
Das Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.
Die Verabreichung von Arzneimitteln.
Die Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper.
Die Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse.