Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?
Dem zuständigen Jagdschutzberechtigten.
Dem zuständigen Jagdgenossenschaftsvorsitzenden.
Bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten.
Spaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten.
Jedem, der während der Jagdausübung danach fragt.