Benötigt ein Jagdgast, der nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagt, einen Jagderlaubnisschein?
Ja, aber nur, wenn er Entgelt für die Jagdausübung zahlt.
Ja, aber nur, wenn er nicht bereits mindestens drei Jahresjagdscheine besessen hat.
Nein, es sei denn, er hat keinen gültigen Jagdschein.
Ja.
Nein.
Nein, er braucht stattdessen die schriftliche Erlaubnis des Verpächters.