Welche Aussagen über die Bejagung von Sauen in Thüringen sind richtig?
Nur Leitbachen haben Schonzeit.
Sauen haben generell keine Schonzeit, die Bejagung von für die Aufzucht notwendigen Elterntieren ist jedoch bis zum Selbständigwerden der Jungtiere untersagt.
Schwarzwild darf nur auf Grundlage eines durch die untere Jagdbehörde bestätigten Abschussplanes erlegt werden.
Die Bejagung des Schwarzwildes soll auf eine dieser Schalenwildart entsprechenden Sozialstruktur ausgerichtet sein.
Bachen, die tragend sind, dürfen nicht erlegt werden.