Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?
Jagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden.
Der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Jagdbezirks.
Nur Polizeibeamte im Dienst.
Jedermann.
Niemand.