Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?
Hierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung.
Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein.
Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Alle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen.