Wer bestätigt oder setzt den Abschussplan für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk fest?
Die zuständige Hegegemeinschaft.
Die zuständige untere Forstbehörde.
Die zuständige untere Jagdbehörde.
Die zuständige Jagdgenossenschaft im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten.
Der zuständige Jagdbeirat.