Dürfen Sie als Jagdpächter in Thüringen am 8. Juni einen reifen, circa 6-jährigen Keiler erlegen?
Ja, aber nur, wenn der Keiler krank ist.
Ja, aber nur, wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt ist.
Ja, aber nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde.
Nein.
Ja.